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Unterrichtseinheit | Unterlagen |
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Freie Messenger am Beispiel von Conversations 1 Unterrichtseinheit; Dauer: 45 Minuten |
Beschreibung/Beispiel für Unterricht (Libre-Office-Datei; Version 05/2019 von Freie Messenger) Merkblatt zu Conversations (Libre-Office-Datei; Version 05/2019 von Freie Messenger) Notizen zum Unterricht (Libre-Office-Datei; Version 05/2019 von Freie Messenger) |
>> Hier werden noch Inhalte und Dokumente beispielsweise zu „Privatsphäre vs. Datenschutz“, „Freie Software“ oder „Verschlüsselung“ gesucht. <<
Unterrichtseinheit | Unterlagen |
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Vorlage/Muster für Information „virtuelles Klassenzimmer“ (Information über freie und anbieterunabhängige Messenger-/Videokonferenz-Systeme) |
Information (.PDF) (Druckversion 04/2020) Information (.ODT) (Libre-Office-Datei; Version 04/2020) |
>> Hier werden noch weitere Inhalte und Dokumente wie z.B. „Administratives“, „Arbeitsanweisungen“, „Leitfäden“ oder „Schulregeln“ gesucht <<
Aushang „Freier Chat“ am Beispiel von Jabber(XMPP) Verschiedene Folien zu „Freie Messenger“ (PDF-Datei) (Erklärung, warum, wie mit Jabber(XMPP), Zusatzinfos) |
… zum Thema „Schulischer Datenschutz“:
Das Faltblatt kann in der aktuellen Version als Druckdatei direkt heruntergeladen und frei weitergegeben werden: Schulischer Datenschutz (extern) (PDF-Datei)
Quelle: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Fragwürdige Empfehlungen im Faltblatt
In der aktuellen Version (Stand November 2019) ist formuliert:
„Sofern eine Lehrkraft es als notwendig erachtet, über Messenger mit Eltern, Schülerinnen und Schülern zu kommunizieren, kommen nur europäische Anbieter, die eine Ende-zu-EndeVerschlüsselung anbieten, in Betracht (z. B. Wire, Hoccer, Pidgin/OTR, Chiffry oder Threema).“
Warum explizit gerade diese Systeme als Beispiele genannt werden ist fragwürdig, denn …
Alternativ zu „nur europäische Anbieter …“ könnte neutral formuliert werden:
„Im Geltungsbereich der DSGVO + Ende-zu-Ende-Verschlüsselung + open source von Server und Client“.
Dies wurde dem Landesbeauftragtern für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz am 31.12.2019 mitgeteilt - bisher noch ohne Reaktion bzw. Änderung des Leitfadens.
Ergänzend wird an dieser Stelle auf die Forderungen der Politik und die Empfehlungen von diversen Datenschutzbeauftragten sowie die Informationen bei „Warum nicht?“ hingewiesen.