|
Daten dürfen nicht pauschal an WhatsApp/Facebook übertragen werden. Wer Daten von Dritten ohne Zustimmung weitergibt, handelt rechtswidrig.
Schlicht: Man macht sich strafbar.
Querverweis: WhatsApp für Überwachungszwecke nutzen
Empfehlung: |
Bei der privaten Nutzung von WhatsApp sollten Berufsgeheimnisträgern ein separates berufliches Smartphone - ohne installiertes WhatsApp verwenden. |