Geheimnisse ...

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Psssst: Geheimnisse und Sicherheitslücken

Daten dürfen nicht pauschal an WhatsApp/Facebook übertragen werden. Wer Daten von Dritten ohne Zustimmung weitergibt, handelt rechtswidrig.
Schlicht: Man macht sich strafbar.


  1. Sensible Bereiche / Geheimnisträger

  2. Geheimnummern / „interne“ Telefonnummern

  3. Privatsphäre

Querverweis: WhatsApp für Überwachungszwecke nutzen

Empfehlung:
Bei der privaten Nutzung von WhatsApp sollten Berufsgeheimnisträgern ein separates berufliches Smartphone - ohne installiertes WhatsApp verwenden.