Geheimnisträger

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„Freie Messenger“ in sensiblen Bereichen / für Geheimnisträger

In vielen Bereichen des alltäglichen Lebens gibt es Geheimnisträger/Berufsgeheimnisträger, die das besondere Vertrauen ihrer Kontakte haben.
Hierzu gehören:

Bereich Geheimnisträger Kontakte
Bildung Lehrer, Dozenten, Referenten, … Kollegium, Schüler, Studenten, …
Justiz Polizei, Richter, Rechtsanwälte, Mediatoren … Kollegen, Straftäter, Mandanten …
BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben:
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Technische Hilfe, Bergwacht, Forst, …
Patienten, Geschädigte, Verursacher, interne Stellen, …
Gesundheit Ärzte, Psychologen, Psychiater, Apotheker, … Patienten, Kunden, Liferanten …
Kirche geistliche Würdenträger alle Kontakte
Politik sämtliche Mandatsträger Mitglieder, Kontaktpersonen, Vertrauenspersonen, Lobby, Presse, …
Presse Journalisten, Redakteure, Fotografen, … Vertrauensleute, Bürger in Krisengebieten, …
Soziales Frauenhäuser, Sozialdienste, … alle Kontakte
Wirtschaft Geschäftsführer, leitendes Personal, Bevollmächtigte, Mitarbeiter, Aushilfen, … Lieferanten, Kunden, Geschäftspartner, Entwicklungspartner, …

Bei all diesen Berufsgruppen ist nicht davon auszugehen, dass von allen Kontakten eine Einverständniserklärung vorliegt.

Empfehlung:
Berufsgeheimnisträger sollten E-Mail mit Verschlüsselung und/oder einen freien Messenger nutzen.
Chat auf der Basis des internationalen Protokolls XMPP kann und darf(!) überall dort legal eingesetzt werden, wo E-Mail auch genutzt wird.

Auf dem Infoblatt (PDF) ist dazu alles Wesentliche zusammengefasst.


Berufliche Sofortnachrichten auf privaten Geräten

Ist legales Chatten möglich?

In der Berufswelt und auch an Bildungsträgern stellt sich oft die Frage, ob man einen Messenger auf einem privaten Gerät für berufliche Inhalte überhaupt nutzen darf. Hierzu ist es hilfreich sich darüber im Klaren zu sein, was Texten/Chatten eigentlich ist.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass Chatten (=Plaudern) den Charakter von persönlichem „Gespräch“ hat - das wird oft übersehen! Chatten liegt somit näher an der Telefonie wie am Versenden von Briefen/E-Mail - an die ein ganz anderer Maßstab (z.B. auch Archivierungspflicht) anzulegen ist.

Berufliche oder schulische Dokumente sollten deshalb auch nicht mittels eines Chatprogramms übermittelt werden, das auf einem privaten Gerät installiert ist.

Technische Restriktionen

Manche (Insel-)Lösungen versuchen ein Weiterleiten oder Kopieren von Inhalten technisch zu verhindern oder ermöglichen ein „Löschen“ von Nachrichten. Dadurch wird jedoch lediglich Rechtssicherheit suggeriert aber nicht erreicht (Pseudosicherheit). Eine technische Beschränkung ist diesbezüglich ein falscher(?) Grundgedanke bzw. Lösungsansatz, denn unerlaubtes Weitergeben oder Kopieren kann technisch nicht verhindert werden! Einmal empfangene/angezeigte Inhalte können immer unerlaubt kopiert, fotografiert oder weitergeleitet werden. So kann beispielsweise auch nicht verhindert werden, ein Gerät nach dem Empfang aber vor dem Lesen einer Nachricht auf „offline“ zu schalten.

Grundsatzproblem

Das Problem betrifft alle Kommunikationsformen: Ein Telefonat ist möglich unabhängig davon, was gesprochen wird; ein Briefversand ist unabhängig vom Inhalt möglich; bei einem Kopierer wird (außer Geldscheinen) alles kopiert, was ein-/aufgelegt wird. Die Entscheidung für was die Technik genutzt wird, trifft immer der Nutzer.

Beispiel:
Ein dienstliches Telefonat zwischen einem Privathandy und einem privaten Festnetzanschluß wird i.d.R. kein Problem darstellen - dienstrechtlich/strafrechtlich kann es jedoch sehr wohl bedeutend sein, was gesprochen wird.

Deshalb ist Aufklärung wichtig, wie die zur Verfügung stehende Technik sicher und rechtskonform genutzt wird! Analog der privaten Nutzung von dienstlichen Geräten sollte deshalb ein Arbeitgeber/Dienstherr die dienstliche Nutzung von privaten Geräten regeln - heißt: zulassen oder verbieten.


Ja, legales Chatten ist möglich.
Alle Lösungen, die sich an die geltende Rechtslage halten (z.B. kein unerlaubtes Hochladen von Daten) sind auch legal nutzbar. Die Problematik ist also nicht ob - sondern wie und für was Messenger genutzt werden können, um sich letztendlich rechtskonform zu verhalten.
Überall dort, wo E-Mail verwendet wird, kann und darf ein auf standardbasierten Protokollen basierender Chat legal genutzt werden (der einzige Unterschied ist der zusätzliche Online-Status)!

Externer Verweis

In der Zeitschrift „Deutsche Polizei“ wird im Artikel „Sichere Messenger bei der Polizei“ auf Freie Messenger eingegangen und der Einsatz empfohlen.