AGB

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Warum „Freie Messenger“ fördern anstatt z.B. „WhatsApp“ dulden?

Grund 3: Rechtssicherheit

Denn es gibt keine „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).

Bei freien Messengersystemn sind die Programme - sowohl für die Benutzer als auch für die Server - ohne fragwürdige „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) und ohne Einschränkung nutzbar. Dies ist in der jeweiligen Lizenz auch so festgehalten.

Aber auch die technischen Grundlagen zum geregelten Austausch von Sofortnachrichten („Protokolle“) sind öffentlich und ohne AGB.


Nutzung von WhatsApp in Vereinen/Firmen

In Vereinen oder Firmen wird oftmals WhatsApp eingesetzt. Dabei darf das normale WhatsApp lt. Nutzungsbedingungen (AGB) nur zu privaten Zwecken genutzt werden.

Außerdem muss vor der Nutzung das Einverständnis aller Kontakte eingeholt werden, ob sie mit der Übermittlung ihrer Kontaktdaten an Whatsapp einverstanden sind. Zumal auch Daten von Nicht-WhatsApp-Nutzern (gesamte Adressbücher) hochgeladen werden, ist das weder praktikabel noch zulässig (vgl. >>Datenpraktiken<< und >>Datenschutz<<)